AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der CAR Classic Auto Reisen GmbH Amtsgericht Tostedt, HRB 205775, Stand 11/2023

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der CAR Classic Auto Reisen GmbH, Amtsgericht Tostedt, HRB 205775, Stand 11/2023

1 Allgemeines /Geltungsbereich
Die CAR Classic Auto Reisen GmbH (nachfolgend „CAR“) veranstaltet geführte, begleitete Reisen für Selbstfahrer mit durch CAR vermieteten Kraftfahrzeugen sowie für Selbstfahrer mit eigenem Fahrzeug. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen und Fahrzeug-Vermietungen zwischen CAR und den Kunden (nachfolgend: „Teilnehmer“ od. „Reisende“). Zwischen den Parteien kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande.
Die von CAR vermittelten Mietfahrzeuge kommen unter den Vertragsbedingungen ausschließlich zwischen CAR und dem Teilnehmer zustande.
CAR vermittelt Leistungen Dritter (nachfolgend:„Drittveranstalter“) Die Drittveranstalter sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Die Verträge über Veranstaltungen kommen unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem Drittveranstalter zu dessen Bedingungen zustande. Die hier ausgeführten AGB von CAR regeln nur die Auswirkungen dieser Drittanbieterverträge auf den vorliegenden Vertrag.

2 Leistungsumfang / Leistungsänderung
Der Leistungsumfang ist im Detail in der jeweiligen Ausschreibung der Reise, der Leistungsbeschreibung, oder im individuellen Angebot für den Teilnehmer ausgeführt. CAR behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, aus sachlichen berechtigten Gründen Änderungen einzelner Leistungen der Reise, die nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags zw. CAR und dem Teilnehmer notwendig werden und das Gesamtkonzept der Reise nicht grundsätzlich verändern, vorzunehmen. Leistungsbeschreibungen in aktuellen sowie vergangenen CAR-Katalogen und Leistungsbeschreibungen Dritter (u.a. Hotels, Restaurants, Beförderungs-dienstleister etc.) sind für den Leistungsumfang und -inhalt der Reise nicht verbindlich.

3 Vertragsabschluss /Bezahlung
Vor Vertragsabschluss erfolgt die die Information des Teilnehmer nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. Das Formblatt wird dem Teilnehmer vor Buchung elektronisch über die CAR-Homepage, schriftlich oder persönlich zur Kenntnis gebracht. Der Teilnehmer bestätigt vor der Buchung, die o.g. Informationen sowie das Formblatt erhalten zu haben. Anschließend erfolgt elektronisch über das Anmeldungsformular auf der CAR-Homepage, schriftlich oder per email des Teilnehmers der Vertragsabschluss und die Anmeldung bei CAR Classic Auto Reisen GmbH für die gewünschte Reise. Mit seiner Anmeldung gibt der Teilnehmer verbindlich den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für sich und alle weiteren in der Anmeldung genannten Personen ab.

CAR prüft umgehend nach Eingang eines Vertragsangebots die verfügbaren Kapazitäten und Möglichkeiten der gewünschten Reise. Nimmt CAR das Angebot des Teilnehmers an, kommt der Vertrag zwischen CAR und dem Teilnehmer zustande. CAR bestätigt die Vertrags- und Reiseannahme innerhalb einer angemessenen Frist dem Teilnehmer und sendet ihm diese inkl. des Reisepreissicherungsschein gemäß §651 k BGB an die von ihm genannte Postanschrift

Ist eine vom Teilnehmer angefragte Reise nicht mehr buchbar, kann CAR dem Teilnehmer ggf. verfügbare Alternativangebote an die von ihm genannte Post- oder email-Adresse vorschlagen. Der Dienstleistungsvertrag kommt dann mit der Annahme eines dieser Angebote oder, wie unter 3 Abs. 1 und 2 ausgeführt, zustande. Mit der schriftlichen Bestätigung der Vertragsannahme durch CAR gegenüber dem Teilnehmer und dem Erhalt des Reisepreissicherungsscheins ist durch den Teilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 20 % auf den gesamten Reisepreis auf das mit der Bestätigung genannte Konto und in der genannten Frist unter Nennung der Buchungsnummer zu leisten. CAR behält sich grundsätzlich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen.

Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf das o.g. Konto fällig. Bei Vertragsabschluss von Reisen innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis unter Berücksichtigung des §651k BGB sofort fällig. CAR behält sich das Recht vor, im Fall der nicht vollständigen und/oder fristgerechten Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziffer 4 zu fordern.

Eine Anmeldung erfolgt immer für zwei Personen pro teilnehmenden Fahrzeug (Fahrer und Beifahrer). Eine Anmeldung für Einzelfahrer und Einzelzimmer ist auf den unter 4 genannten Anmeldewegen nicht vorgesehen und muss vom Teilnehmer bei CAR individuell angefragt werden.

4 Rücktritt/ Stornierung durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer ist berechtigt, den geschlossenen Dienstleistungsvertrag zu kündigen und von der Reise zurückzutreten. Es gelten insbesondere die Rechte für Pauschalreise nach § 651a BGB und der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber CAR erklärt werden und sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen. Für jede der geführten Reisen gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen und –fristen, die dem Teilnehmer auf dem online-Anmeldeformular der von ihm gewählten Reise vor verbindlicher Bestellung zugänglich gemacht werden. CAR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung sowie eine Auslands-Reisekrankenversicherung.
Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der anstelle seiner Person in die Rechte und Pflichten des Dienstleistungsvertrags eintritt. CAR kann der Ersatzperson bei wichtigen Gründen widersprechen, u. a. bei fehlendem Kontingent an Einzelzimmern statt eines Doppelzimmers. Etwaige Mehrkosten werden nur dann dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, sofern diese tatsächlich entstanden sind. Der Teilnehmer ist weiter berechtigt, den Nachweis zu erbringen, das CAR kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vom Teilnehmer geforderten Stornierungskosten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Das gilt auch, wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig zum Reiseantritt erscheint oder vorzeitig abreist. CAR behält sich das Recht vor, statt einer pauschalen Erstattung vom Teilnehmer eine höhere Entschädigung zu fordern, sofern CAR den höheren Aufwand nachweist. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
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5 Rücktritt durch CAR
CAR ist berechtigt von dem mit dem Teilnehmer geschlossen Dienstleistungsvertrag zurückzutreten, wenn nachweisbare Gründe oder Ursachen zu einer Absage führen, die CAR nicht zu vertreten hat oder eine wirtschaftliche Durchführung nicht gewährleistet ist. In diesem Fall erhält der Teilnehmer alle bis dahin an CAR geleisteten Zahlungen komplett erstattet. CAR wird bei verfügbaren Kapazitäten anderer Reisen versuchen, dem Teilnehmer eine gleichwertige Alternative anzubieten. Etwaige vom Teilnehmer individuell gebuchten und/oder bezahlten Dienstleistungen wie bspw. Fährüberfahrten, Zwischenübernachtungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen und Kosten werden nicht durch CAR erstattet.
Der Dienstleistungsvertrag kann durch CAR fristlos gekündigt werden, wenn der Teilnehmer während der Reise diese auch nach einer Abmahnung weiter wiederholt durch bspw. beleidigendes, diffamierendes, rassistisches oder dissozialem Verhalten gegenüber CAR, anderen Reiseteilnehmern oder Dritten stört oder eine wiederholte unsachgemäße Behandlung des durch CAR vermieteten Fahrzeug festgestellt wird. Alle damit im Zusammenhang stehenden Mehrkosten für Rückreise und/oder Fahrzeugrücktransport gehen zu Lasten des gekündigten Teilnehmers. Nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen abzüglich ersparter Reiseaufwendungen des Dienstleistungsvertrags werden dem gekündigten Teilnehmer nicht erstattet.

6 Rücktritt bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
Für den Fall, das unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“ eintreten, wird auf die gesetzliche Regelung der Richtlinie (EU) 2015/2302 verwiesen:
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

7 Fahrzeugvermietung/ Haftungsausschluss
CAR bietet den Teilnehmern die Möglichkeit der Anmietung eines Fahrzeugs für die von CAR angebotenen Reisen. Auf Wunsch und bei verfügbaren Fahrzeugkapazitäten schließt CAR mit dem Fahrzeugvermieter über den Zeitraum der Reise einen Mietvertrag. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug/Modell besteht für den Teilnehmer nicht. CAR vermietet seinerseits das Mietfahrzeug zu den jeweiligen Mietbedingungen zum Zeitpunkt der Anmietung sowie einer Sicherheitskaution an den Teilnehmer.
Das Fahrzeug kann ohne Mehrkosten am Geschäftssitz von CAR übernommen und zurückgegeben werden. Gegen Kostenerstattung (0,30ct/km, ggf. plus Kosten für Fähre, Maut etc.) ist auf Wunsch des Teilnehmers eine Anlieferung und Abholung des Fahrzeugs an den Start- und Endpunkt der Reise möglich. Bei Übernahme durch den Teilnehmer erfolgt die Einweisung in die Handhabung des Fahrzeugs.
Mit Annahme des Dienstleistungsvertrags durch CAR wird auch der Mietvertrag für die Anmietung eines Fahrzeugs verbindlich geschlossen. Dieser Mietvertrag enthält im Übrigen auch alle notwendigen weiteren Regelungen und Mietvertragsbestimmungen. Kann kein Mietvertrag für ein Fahrzeug geschlossen werden, kommt, sofern vom Teilnehmer nicht anders gewünscht, auch kein Dienstleistungsvertrag zustande. Bei Rücktritt vom geschlossenen Dienstleistungsvertrag durch den Mieter ab 30 Tage vor Mietbeginn wird eine Kostenpauschale i. H. v. 100€ an CAR sofort fällig.
Bei Fahrzeugübergabe werden mögliche Vorschäden protokolliert. Nach Rückgabe durch den Teilnehmer wird gemeinsam das Fahrzeug auf neue Schäden begutachtet. Sind keine neuen Schäden festzustellen, wird die Sicherheitskaution spätestens 48 Stunden nach der Reise zurückerstattet. CAR haftet nicht für ein Verschulden des Fahrzeugvermieters, deren Mitarbeiter und nicht für den Ausfall des gemieteten Fahrzeuges. Schadensersatzansprüche gegen CAR sind ausgeschlossen.

8 Haftung
CAR haftet vertraglich für Schäden, die nicht Körperschäden sind, bis maximal in Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit CAR für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen einem Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen CAR gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CAR bei Sachschäden bis zur dreifachen Höhe des Reisepreises. CAR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Drittleistungen lediglich vermittelt werden und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Drittanbieter eindeutig gekennzeichnet werden. (Hotel- und Beförderungsdienstleistungen, Führungen o.Ä.) CAR haftet nicht für Diebstahl oder sonstige Schäden an Fahrzeugen und Vermögensgegenständen des Teilnehmers. Ein Schadensersatzanspruch gegen CAR ist insofern ausgeschlossen, da CAR die Leistungen von diesen Drittveranstaltern ausschließlich vermittelt. Der Veranstalter haftet nur für eigenes Verschulden bzw. für das Verschulden der eigenen Mitarbeiter.

CAR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der angegebenen Reisedienstleistung und eine gewissenhafte Abwicklung der Reise. Werden die Reise oder Teile der Reise nicht gewissenhaft und vertragsgerecht erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Beanstandungen diese gegenüber CAR bzw. der örtlichen Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen, so das soweit möglich in einer angemessenen Frist für Abhilfe gesorgt werden kann. Unterlässt der Teilnehmer die Meldung eines Mangels schuldhaft, so besteht kein Anspruch auf Minderung. Die Meldung eines Mangels durch den Teilnehmer gegenüber der Reiseleitung ist keine Anerkennung von Ansprüchen.
Jeder Teilnehmer, Fahrer, Beifahrer oder falls abweichend Eigentümer und/oder Halter, nimmt während des gesamten Zeitraums der gebuchten Reise auf eigene Gefahr teil und trägt zivil- und strafrechtlich die alleinige Verantwortung für alle selbst oder durch seine Fahrzeuge verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Die Fahrzeugführer sind für die Einhaltung der jeweils gültigen Straßenverkehrsordnung des Reiselandes sowie aller gesetzlichen Anforderungen verantwortlich und haften dementsprechend für Verkehrsverstöße.

9 Sicherheit
Zur Sicherheit jedes Teilnehmers erfolgt vor Start in den ersten geführten Reisetag eine Übersicht, Einweisung und Infos zu einzelnen Etappen. Alle Routen wurden sorgfältig vorab geprüft, befahren und ausgewählt. Da vielfach kleine Nebenstraßen, schmale Straßenabschnitte oder Straßen mit höherem Verkehrsaufkommen und/oder mit Steigungen und Gefälle passiert werden, ist die Teilnahme an dieser Einweisung für jeden Teilnehmer Pflicht. Den Anweisungen und Hinweisen von CAR bzw. der örtlichen Reiseleitung zur Sicherheit aller Beteiligten ist Folge zu leisten.


10 Fahrzeuge
Für die geführten Reisen sind nur Fahrzeuge bis Baujahr 2000 zur Teilnahme berechtigt. Für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs und die Einhaltung aller auf der gebuchten Reise geltenden länder- und regionsspezifischer Verkehrsregeln und Gesetze ist der Teilnehmer verantwortlich. Das Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, das sich sein teilnehmendes Fahrzeug in einem technischem Wartungszustand befindet, bei dem während der gesamten geführten Reise von keiner Panne auszugehen ist. Ist eine Verkehrssicherheit nicht gegeben, kann das Fahrzeug von der Teilnahme an der gebuchten Reise ausgeschlossen werden.
Bei kleineren Pannen des eigenen oder von CAR gemieteten Fahrzeuges wird vor Ort versucht werden, das Fahrzeug innerhalb einer für alle Teilnehmer vertretbaren Frist wieder fahrbereit zu machen. Ist dies nicht möglich, wird das Servicefahrzeug das Pannenfahrzeug inkl. des Fahrers und ggf. Beifahrers in die nächstgelegene und geeignete Werkstatt oder bis zum jeweiligen Hotel transportieren. Dabei darf das max. Gesamt-Gewicht des auf dem Trailer zu transportierenden Fahrzeugs 2050KG und eine Gesamtlänge von 5,00 Metern nicht überschreiten. Alle Reparaturen (Dienstleistung ,Material und Teile) gehen zu Lasten des Halters/Fahrzeugführers.
CAR führt für die gesamte Reisedauer ein Ersatzfahrzeug mit. Dieses steht bei einem Totalausfall des gemieteten oder eigenen Fahrzeugs und einer Haftung bei einem selbstverschuldeten Schaden in Höhe der Selbstbeteiligung von 1000,-Euro pro Schadensfall kostenlos dem Teilnehmer bis zur Wiederherstellung des eigenen Fahrzeugs, längstens jedoch bis zum Fahrende des jeweiligen geführten Reisetages, zur Verfügung. Sofern kein weiterer Teilnehmer aufgrund eines Fahrzeugschadens Bedarf auf das Ersatzfahrzeug hat, kann das Ersatzfahrzeug ab dem 2. Tag gegen Berechnung lt. Preistabelle weiter zur Verfügung gestellt werden.
Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmer haftet im Fall eines vorsätzlich herbeigeführten Schadens oder grober Fahrlässigkeit, auch bei durch Alkohol oder Drogen verursachte Fahruntüchtigkeit, bei Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Fahrzeugbehandlung uneingeschränkt. Es kann nur ein Totalausfall zurzeit mit einem Ersatzfahrzeug bedient werden. Einen grundsätzlichen Anspruch auf die Nutzung eines Ersatzfahrzeugs hat der Teilnehmer nicht. Ist der Totalausfall auch mit Hilfe Dritter während der Reise bzw. des Aufenthalts vor Ort nicht wieder verkehrssicher reparabel, obliegen alle weiteren Entscheidungen und Kosten zum Fahrzeug dem Halter oder, wenn dieser nicht erreichbar ist, stellvertretend beim Fahrzeugführer. Tritt während der Anreise oder während der Reise ein Totalausfall ein, ist der Teilnehmer nicht zur ordentlichen Kündigung des Reisevertrags berechtigt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Reisepreises. Es wird keine Erstattung für nicht selbst gefahrene Strecken oder bei Nichtteilnahme an durch CAR im Rahmen der Reise durchgeführte Veranstaltungen, Führungen, Besichtigungen und dergleichen aufgrund eines Ausfalls des Teilnehmer-Fahrzeugs gewährt. Tritt vor Anreise ein Fahrzeug-Totalausfall ein, steht es CAR frei, den Teilnehmer mit einem anderen Fahrzeug an der Teilnahme der Reise zuzulassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die nach dem Jahr 2000 hergestellt worden sind. Der Teilnehmer hat in diesem Fall max. Anspruch auf Erstattung des Reisepreises in Höhe der Stornierungsbedingungen lt. gültiger Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise. Alle genannten CAR- Serviceleistungen gelten ab der offiziellen Begrüßung durch CAR am ersten Tag der Reise lt. Leistungsbeschreibung und enden automatisch mit der offiziellen Verabschiedung durch CAR, spätestens jedoch am letzten Tag der Reise lt. Reisebeschreibung. CAR - Serviceleistungen im Rahmen der An- und Abreise des Teilnehmers und/oder bei Voranreise und/oder bei individuell verlängertem Aufenthalt sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn zusätzliche oder reduzierte individuelle Aufenthalte über CAR organisiert wurden. Ebenso sind die CAR – Serviceleistungen bei zeitlich von der Reise lt. Leistungsbeschreibung abweichender Anreise zum Veranstaltungsort oder bei abweichender Abreise vom Veranstaltungsort des Teilnehmers während der Durchführung der Reise durch CAR ausgeschlossen.
CAR empfiehlt ausdrücklich den Abschluss eines europaweit gültigen Auto-/Pannen-/Unfallschutzbriefs.

11 Gutscheine
Ergänzend zu den CAR-AGB gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gutscheine. Die sind auf der Website von CAR einsehbar und stehen zum download bereit.

12 Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
Der Teilnehmer hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende fristwahrend nur gegenüber CAR unter der nachfolgend genannten Anschrift von CAR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Schadensansprüche und Ansprüche des Teilnehmers nach §651 BGB verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes der gebuchten Reise folgt.

13 Datenverwendung/ Bildrechte
Für eine gewissenhafte und ordnungsgemäße Durchführung jeder Reise ist die Weitergabe der vom Teilnehmer erhaltenen Daten, u.a. für Hotel- und Beförderungsdienstleister notwendig. Der Teilnehmer akzeptiert die Nutzung und Speicherung der von Ihm zur Verfügung gestellten Daten in diesem Zusammenhang. CAR verpflichtet sich diese Daten vertraulich zu behandeln und diese nur zur Durchführung der Reise zu verwenden. CAR wird auf der Reise Bild und Videomaterial zur Reisedokumentation erstellen. CAR ist berechtigt dieses Bild- und Videomaterial zu Werbezwecken zu verwenden. Falls der Teilnehmer dies nicht wünscht, ist dies durch ihn schriftlich mitzuteilen.

14 Gerichtstand/Rechtswahl
Gerichtstand für Klagen von Teilnehmern gegen CAR ist Wilstedt, für Klagen von CAR gegen Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers der Gerichtsstand. Richtet sich die Klage gegen Personen, Vertragspartner des Dienstleitungsvertrags, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen mit Wohnsitz im Ausland haben oder der Wohnsitz nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Wilstedt. Es gilt als vereinbart, das für das Vertragsverhältnis zwischen CAR und dem Teilnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet.

15 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

CAR Classic Auto Reisen GmbH
Lerchenweg 8, 27412 Wilstedt
www.classic-auto-reisen.de
Email: info@classic-auto-reisen.de
Amtsgericht Tostedt; HRB 205775
Geschäftsführer: Peter Warlich